Verantwortlich:
WHB HOSPITALITY KG
GF Harald Wammer
Firmensitz:
Barwies 329 | 6414 Mieming | Austria
Telefon: +43 676 5613707
E-Mail: office@human-resource.at
Unternehmensgegenstand:
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation, Personalvermittlung, Lieferküchen, Partyservice, Catering, Mietkoch
Bankverbindung:
Kontoinhaber | WHB Hospitality Group KG
Bank | Sparkasse Imst AG
IBAN | AT47 2050 2000 0089 6456
BIC/SWIFT | SPIMAT21XXX
Umsatzsteuer-ID: Unternehmen in Gründung
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Imst/Tirol
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Tirol
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Webdesign: Johannes Berger
1. Allgemeine Grundlagen
Für sämtliche Rechtsgeschäfte betreffend Beratung und Vermittlung von Mitarbeitern zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer (WHB - Human Resource Management, Inhaber Harald Wammer) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages oder die Vermittlung von Mitarbeitern wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Mängel seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet allfällige Mängel unverzüglich binnen 2 Wochen bei sonstigem Rechtsverlust schriftlich zu rügen.
Ein allfälliger Gewährleitungsanspruch erlischt jedenfalls nach Ablauf von sechs Monaten ab Beendigung nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
4. Haftung / Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch den Auftragnehmer direkt. Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die von ihm vermittelten Mitarbeitern oder beauftragte Dritte verursacht werden.
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Dem Auftraggeber obliegt der Beweis, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
5. Geheimhaltung / Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden vertraulichen geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede vertrauliche Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, Daten ausschließlich im Sinne datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu erheben, zu sammeln, zu verarbeiten oder zu verwerten.
Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden sowie im Falle gesetzlicher Offenlegungspflichten.
6. Honorar
Der Auftragnehmer erhält ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen (Akonti) mit Auftragsvergabe zu vereinbaren und dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist sofort mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
Abzüge vom vereinbarten Honorar (Skonto oder Rabatte) durch den Auftraggeber sind unzulässig, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten (Kilometergeld), Bahnticket (Businessclass), Flugticket, Nächtigungskosten, Drittkosten etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu ersetzen und mit Vorlage fällig. Angebote sind nur dann honorarfrei, wenn dies im Angebot ausdrücklich vermerkt ist.
Der Auftragnehmer wird jeweils eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung legen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche bleibt unberührt.
Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung/ des Werkes aus wichtigen Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stunden- / Tageshonorars ist das Honorar für jene Stunden-/ Tagesanzahl, die für die gesamte Leistung, das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Der Auftraggeber ersetzt auch die vom Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung erbrachten Spesen, Fahrt- und Nächtigungskosten.
7. Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
8. Dauer des Vertrages
Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Auftrages (Projekts).
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
9. Schlussbestimmungen
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des für den Bezirk Imst sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart.
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Welche Daten werden verarbeitet und aus welchen Quellen stammen diese Daten?
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Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?
Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist notwendig:
Wer erhält Ihre Daten?
Innerhalb der WHB - Human Resource Management erhalten diejenigen MitarbeiterInnen und freie Mitarbeiter Ihre Daten, die diese zur Erfüllung des Auftrages, zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, zur Erstellung eines Angebotes sowie zur Wahrung berechtigter Interessen benötigen. Darüber hinaus erhalten Auftragsverarbeiter Ihre Daten nur sofern sie diese zur Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages unbedingt benötigen.
Sollte eine gesetzliche Verpflichtung vorliegen, können auch öffentliche Stellen und Institutionen Ihre personenbezogenen Daten empfangen.
Wie lange werden ihre Daten gespeichert und verarbeitet?
Für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung über die Abwicklung bis hin zur Beendigung eines Vertrags) sowie darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und solange ein geschäftliches Interesse besteht.
Welche Datenschutzrechte stehen Ihnen zu?
Sie haben jederzeit
Sind Sie zur Bereitstellung von Daten verpflichtet?
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